Kostenrechner für den Scheidungsantrag
Netto-Einkommen Frau (mtl.):
€ (Bsp.: 1200,00)
Netto-Einkommen Mann (mtl.):
€ (Bsp.: 1200,00)
Anzahl minderjährige Kinder:
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
*Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, wenn Sie inkl. Trennungszeit nur 3 Jahre verheiratet waren (und keinen Versorgungsausgleich wünschen) oder durch notariellen Vertrag diesen ausgeschlossen haben. Die meisten Gerichte erhöhen jedoch auch bei der Feststellung, dass kein Versorgungsausgleich durchgeführt den Streitwert. Bitte setzen Sie daher auch ggf. vorsorglich den Haken bei Versorgungsausgleich.
Ja, ein Versorgungsausgleich* findet statt
Ja, ich habe eine Betriebsrente
Ja, mein Partner hat eine Betriebsrente