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Allgemeines zum Ablauf meiner Scheidung:

Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine weiteren Probleme geregelt.

Was passiert, wenn doch zwischenzeitlich etwas zu regeln ist?
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, weitere Folgesachen mit zu regeln. Sollten Sie sich also zunächst einig gewesen sein, in der Folgezeit jedoch etwa Probleme beim Unterhalt entstehen (z. B. weil Sie die Arbeit verlieren und nun auf Unterhalt angewiesen sind), können wir diesen jederzeit für die Zukunft für Sie geltend machen. Wenden Sie sich aber bitte in einem solchen Falle stets rechtzeitig an uns!

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

  1. Auszug aus dem Familienstammbuch
  2. Heiratsurkunde
  3. Kopie des Personalausweises
  4. Geburtsurkunden der Kinder
  5. sofern vorhanden: den Ehevertrag in Kopie

Bitte senden Sie keine Originale ein. Diese werden i.d.R. nicht benötigt. Gerne können Sie diese auch per Email zusenden.

Wie läuft meine Scheidung ab?

  1. Sie senden uns das Scheidungsformular online, gerne aber auch per Fax, zu.
  2. Sie erhalten eine Bestätigungsemail mit der Vollmacht und ggf. – sofern angekreuzt – einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Wir senden Ihnen auch ein Merkblatt über die Folgesachen zu.
  3. Sie übersenden die Vollmacht und ggf. den Verfahrenskostenhilfeantrag nebst der erforderlichen Belege im Original an uns.
  4. Sie erhalten von uns einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (sofern nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen). Dieser ist in 4-facher Ausfertigung vollständig auszufüllen und eigenhändig unterschrieben im Original (!) per Post an uns zurückzusenden.
  5. Wir erstellen den Scheidungsantrag und reichen diesen bei Gericht ein.
  6. Sie erhalten von uns jegliche Schreiben des Gerichtes stets in Kopie zugesandt.
  7. Sobald vom Gericht der Versorgungsausgleich berechnet wurde, wird ein gerichtlicher Termin angesetzt.
  8. Diesen nehmen wir mit Ihnen zusammen wahr. Zusatzkosten für auswärtige Termine außerhalb des Gerichtsbezirkes Oldenburg entstehen Ihnen dabei nicht.
  9. Nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses sind Sie rechtskräftig geschieden!

Welche Kosten entstehen mir?

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren werden grds. nach dem sog. Streitwert berechnet. Dieser orientiert sich am 3-fachen gemeinsamen Nettoeinkommen der Eheleute. Sie können eine unverbindliche Berechnung gerne auch mit unserem Online-Rechner vornehmen lassen. Gerne versuchen wir bei einer einvernehmlichen Scheidung, diesen Streitwert zu Ihren Gunsten zu senken. Das letzte Wort hat hierbei jedoch das Gericht.

 

Wichtig: Wir sind auch telefonisch für Sie jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten für Sie erreichbar, per Email antworten wir umgehend.

 

Wenn ich Fragen habe, an wen wende ich mich?

Sie können uns jederzeit telefonisch (zu den Kanzleiöffnungszeiten), per Email, per Fax und natürlich auch per Post erreichen. Nach Terminvereinbarung können Sie auch gerne persönlich zu uns kommen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.

Entstehen mir durch die Beratung Kosten?

Da wir im Rahmen der Scheidung nach Streitwert abrechnen, entstehen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Scheidung keine weiteren Kosten. Etwas anderes gilt nur für den Fall, wenn neue Themen außerhalb des Rahmens Ihrer Scheidung angesprochen werden. Hierauf weisen wir Sie dann jedoch rechtzeitig hin.

 

 

 

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